Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an dieser Shiatsu-Ausbildung bzw. an Fortbildungen des Shiatsu Zentrum Kärntens (SZK) ist freiwillig und setzt eine normale physische / psychische Belastbarkeit voraus. Eventuelle Krankheiten oder therapeutische Behandlungen müssen bei der Anmeldung bekannt gegeben werden. Im Zweifelsfall sollte ein Arzt/eine Ärztin des Vertrauens konsultiert werden.
Alle Teilnehmer:innen sind für ihr persönliches Verhalten eigenverantwortlich und haften für verursachte Schäden selbst. Sowohl Veranstalter als auch Lehrpersonal können diesbezüglich nicht haftbar gemacht werden. Die TeilnehmerInnen stellen diese schad- und klaglos, sollten Ansprüche welcher Art auch immer von dritter Seite erfolgen.
Anmeldung Schnupperabend:
der Schnupperabend ist kostenlos, wir ersuchen bei Nichterscheinen rechtzeitig abzusagen.
Anmeldung Einführungswochenende/ Ausbildung:
Die erste Anmeldung erfolgt ausnahmslos schriftlich (bzw. online). Mit der Unterschrift bzw. dem Akzeptieren der Teilnahmebedingungen im Anmeldeformular gelten die Teilnahmebedingungen als vereinbart. Sie erhalten mit der Anmeldung eine Anmeldbestätigung, mit der der Vertrag zustande kommt. Die Anmeldebestätigung garantiert einen Ausbildungsplatz, wenn der Beitrag 2 Wochen vor Beginn des Kurses überwiesen ist.
Anmeldung weitere Semester:
Die Anmeldung für die weiteren Semester erfolgt automatisch. Melden sich die Teilnehmer:innen am Ende des Semesters nicht explizit ab, bzw. erfolgt keine schriftliche Abmeldung bis zwei Wochen vor Beginn des neuen Semesters, gilt der Teilnehmer als für das nächste Semester angemeldet. Die Kursgebühr ist dann in vollem Umfang zu entrichten.
Kursgebühr
Wir versuchen die Semestergebühr wenn möglich über die Jahre konstant zu halten. Die starke Kostensteigerung der letzten Jahre hat aber gezeigt, dass dies nicht immer möglich ist. So behalten wir uns die Möglichkeit vor, den Betrag indexangepasst zu erhöhen (1.390€, Bezugsjahr 2023).
Im Falle einer Gruppe, die die Mindestgröße (8 Personen) unterschreitet, können Sonderregelungen in Absprache mit der Gruppe zum Tragen kommen.
Rücktritt
Der angemeldete Teilnehmer hat das Recht, nach Abschluss des Vertrages innerhalb von 14 Tagen schriftlich ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Bei Rücktritt ab dem 14. Tag bis zu 4 Tagen vor Kursbeginn werden 30% der Kursgebühren fällig. Ab 3 Tagen vor Kursbeginn, bei Abbruch oder Nichterscheinen fallen die Kursgebühren in vollem Umfang an. Bei Rücktritt aus Krankheitsgründen – sofern eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt – fällt eine Verwaltungspauschale von 10% der Gebühren an. Das SZK kann den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen lösen. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Kurskosten. Beendet das SZK den Vertrag begründet, z.B. wenn der/die Teilnehmer:in den Kurs nicht ordnungsgemäß besucht, erfolgt keine Kostenrückerstattung.
Veranstaltungsausfall
Die Durchführung der Kurse ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei ungenügenden Anmeldungen kann das SZK die Veranstaltung bis spätestens eine Woche vor Beginn absagen oder verschieben. Dies wird den Teilnehmer:innen schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. In diesem Fall rückerstattet das SZK die Teilnahmegebühren in voller Höhe. Durch Kursabsagen, Terminverschiebungen oder Änderungen des Seminarortes evtl. entstehende Aufwendungen können von dem SZK nicht ersetzt werden.
Im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen behält sich der Veranstalter die Möglichkeit vor, Termine nach Absprache mit den Teilnehmer:innen zu verändern.